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Transparenz - Verzeichnis der Begünstigten
Seit 2006 will die EU-Kommission die Politik der Europäischen Union für die Bürgerinnen und Bürger offener und zugänglicher machen. Im Rahmen dieser "Transparenzinitiative" informiert die EU-Kommission über die Verwendung der EU-Haushaltsmittel und legt Rechenschaft über ihre Arbeit ab. Ein erster wichtiger Schritt ist mit der Verabschiedung der Strukturfondsverordnungen für die Förderperiode 2007-2013 gelungen.
Die Rechtsgrundlagen der ESF-Verwaltungsbehörde des Bundes zur Evaluation finden Sie hier: Rechtsgrundlagen
Ab 2008 werden die Empfänger von Zuschüssen aus den Strukturfonds im Internet veröffentlicht. Öffentlich gemacht werden zunächst die Beträge, die für ein Vorhaben bewilligt wurden. Nach Abschluss eines Vorhabens werden die tatsächlich gezahlten Summen veröffentlicht. In die Liste aufgenommen werden aber nur die institutionellen Empfänger der öffentlichen Gelder. Die Namen von Personen, die an ESF-Maßnahmen teilnehmen, werden nicht veröffentlicht.
Ein Verzeichnis mit den Begünstigten des ESF-Bundesprogramms für den Zeitraum 2007 bis 10/2012 finden Sie hier:
- Liste der Begünstigten 2007 - 10/2012 (Zielgebiet 1)
- Liste der Begünstigten 2007 - 10/2012 (Zielgebiet 2)
Die Verzeichnisse der Begünstigten der ESF-Länderprogramme seit dem Jahr 2008 finden Sie nach Bundesländer geordnet hier:
- Baden-Württemberg (PDF-Dokument)
- Bayern (PDF-Dokument)
- Berlin (PDF-Dokument)
- Brandenburg
- Bremen (PDF-Dokument)
- Hamburg (PDF-Dokument)
- Hessen (PDF-Dokument)
- Mecklenburg-Vorpommern (PDF-Dokument)
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen (PDF-Dokument)
- Rheinland-Pfalz (PDF-Dokument)
- Saarland (PDF-Dokument)
- Sachsen-Anhalt
- Freistaat Sachsen
- Schleswig-Holstein (PDF-Dokument)
- Thüringen (PDF-Dokument)
Weitere Schwerpunkte der EU-Transparenzinitiative liegen in der Etablierung von berufsethischen Regeln für die europäischen Organe und Einrichtungen und der verbesserten Möglichkeit, die Tätigkeiten von Lobby-Organisationen bei EU-Kommission und EU-Parlament nachzuvollziehen.
