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Begleitausschuss zum ESF-Bundesprogramm
Für die Kontrolle des ESF-Bundesprogramms ist ein Begleitausschuss eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, die ordnungsgemäße Durchführung des Programms zu überwachen. Der Begleitausschuss setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Ministerien, Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der ESF-Verwaltungsbehörde und der Europäischen Kommission zusammen. Laut Geschäftsordnung treffen sich die Mitglieder mindestens einmal jährlich, meist sind die Treffen aber häufiger.
Zu den Aufgaben des Begleitausschuss gehört es,
- die Kriterien zur Auswahl der kofinanzierten Vorhaben zu billigen;
- die Fortschritte bei der Umsetzung des ESF-Bundesprogramms zu bewerten;
- den jährlichen Kontrollbericht und den abschließenden Durchführungsbericht zu billigen;
- Fragen der Publizität und der Chancengleichheit bei der Umsetzung des Programms zu erörtern.
Die regulären Mitglieder des Begleitausschusses sind stimmberechtigt, mit Ausnahme der Vertreterinnen und Vertreter der Kommission. Damit wird das auf europäischer Ebene verankerte Partnerschaftsprinzip in die Praxis vertiefend umgesetzt. Bereits bei der Erstellung des Operationellen Programms waren die Wirtschafts- und Sozialpartner beteiligt.
Die konstituierende Sitzung des Begleitausschusses für die Förderperiode 2007-2013 hat am 12. März 2008 in Bonn stattgefunden.
