Detaillierte Informationen
Einleitung
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Unterstützung junger und älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitsuchender. Der 1957 gegründete Fonds fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verfolgt der ESF folgende Ziele:
hohes Beschäftigungsniveau,
Gleichberechtigung von Männern und Frauen,
nachhaltige Entwicklung sowie
wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt in der Europäischen Union.
Der ESF stellt finanzielle Mittel bereit, um die europäische Beschäftigungsstrategie in konkrete Aktionen umzusetzen und die beschäftigungspolitischen Maßnahmen der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten zu koordinieren.
50 Jahre lang hat der ESF in Menschen investiert. Sein Schwerpunkt hat sich in dieser Zeitspanne verlagert. Ursprünglich unterstützte der ESF vor allem ausbildungsbezogene Programme. Inzwischen verfügt er über ein breites Spektrum von Maßnahmen.
Auch seine Mittelausstattung weist in den fünf Dekaden eine beachtliche Entwicklung auf: Standen für die Tätigkeit des Fonds im Zeitraum 1961-1972 ungefähr 420 Millionen Rechnungseinheiten zur Verfügung, so verfügt der ESF in der Förderperiode 2007-2013 über ein Ausgabenbudget von rund 55 Milliarden Euro.
Historische Entwicklung
In den Artikeln 123ff. der Römischen Verträge von 1957 wurden die Regeln für den Europäischen Sozialfonds erstmals niedergelegt. Seine Aufgabe bestand damals in der Förderung der Beschäftigungsmöglichkeiten und der örtlichen und beruflichen Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft.
1971, 1977, 1983, 1988, 1994, 1999 und 2006 wurden die Aufgaben und die Funktionsweise des ESF überarbeitet, um sie an die Gegebenheiten des Arbeitsmarktes und die Erfordernisse der gemeinschaftlichen Strukturpolitik anzugleichen und um den ESF in das schrittweise eingerichtete System der strukturpolitischen Instrumente der Gemeinschaft einzugliedern: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE - ab 1975); Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Ausrichtung; Finanzinstrumente der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und Europäische Investitionsbank (EIB).
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Der erste Sozialfonds (1958-1971)
Der erste Fonds konnte Zuschüsse für die Wiedereingliederung von Erwerbslosen, Unterbeschäftigten und Behinderten in den Produktionsprozess durch Umschulungsmaßnahmen und Wiedereinstellungsbeihilfen gewähren. Er konnte auch Arbeitnehmer in Unternehmen unterstützen, die sich in einer Umstellungsphase befanden. Ursprünglich war der ESF mit der Zielsetzung konzipiert worden, die Arbeitslosigkeit in den am stärksten betroffenen Regionen, insbesondere Süditalien, zu verringern oder zu beseitigen.
Der Hintergrund: Die Arbeitsmarktlage
Die große Mehrheit der Arbeitskräfte in der Gemeinschaft verfügte damals über einen Arbeitsplatz. Die Beschäftigungslage stellte sich in den einzelnen Mitgliedstaaten allerdings sehr unterschiedlich dar: In Luxemburg gab es keine Arbeitslosen, in Frankreich und den Niederlanden war die Arbeitslosenzahl niedrig, in Deutschland und Belgien geringfügig. Dagegen erreichte sie in Italien mit 8,3 Prozent - das waren 64 Prozent der Arbeitslosen der Gemeinschaft - eine beträchtliche Höhe.
Auch hinsichtlich des Beschäftigungsniveaus bestanden starke Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft. In Italien wurde das niedrigste Beschäftigungsniveau verzeichnet, in Deutschland das höchste.
Italien und Deutschland: Die beiden wichtigsten Empfänger von Zuschüssen aus dem ersten Fonds
Von 1961 bis 1972 ermöglichten die Zuschüsse aus dem ESF die Wiederbeschäftigung von mehr als 1,1 Millionen Arbeitslosen, wovon ca. 850.000 Italiener waren, sowie den Ortswechsel von ungefähr 800.000 Arbeitssuchenden, von denen ebenfalls die Hälfte Italiener waren. In dieser Zeit förderte der ESF die Ausbildung einer großen Zahl von Arbeitnehmern. So erhielten beispielsweise 100.000 Italiener aus Apulien eine Ausbildung, um in Deutschland, Frankreich und Belgien arbeiten zu können.
Der erste Fonds: Ein Ausgleichsfonds
Der erste Fonds hatte einen Nachteil: Er arbeitete nach Art eines Ausgleichmechanismus: Aus dem ESF wurden Rückerstattungen an die einzelnen Mitgliedstaaten für bestimmte Kosten vorgenommen, die diesen Staaten aus der Durchführung des Vertrages auf dem Gebiet der Beschäftigung der Arbeitskräfte entstanden. Sie wurden nur auf Antrag eines Mitgliedstaates gewährt und betrugen 50 Prozent der Kosten, die von diesem Staat oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Inkrafttreten des EWG-Vertrags aufgewandt wurden.
Da die Kommission also in keiner Weise zur Auswahl der Zahlungsanträge befugt war, mussten alle Maßnahmen, die den vom Rat erarbeiteten Bedingungen entsprachen, genehmigt werden. Aufgrund der Begrenzung der Mittel des ESF, bewirkte diese Situation eine zu starke Streuung der Gelder nach dem Gießkannenprinzip.
Ein weiteres Manko bestand auch darin, dass der erste ESF noch nicht für Arbeiterinnen und Arbeiter ohne Berufsausbildung oder für Jugendliche, die eine erste Beschäftigung suchten, wirksam werden konnte. Gerade Jugendliche bildeten jedoch den bei weitem größten Teil der Arbeitskräfte, für den damals in Italien Berufsbildungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Auch war die Einschaltung des ESF für Selbstständige, die ihre Unabhängigkeit behalten wollten, nicht vorgesehen.
Mittelausstattung
Von 1961 bis 1972, dem Zeitraum seiner Tätigkeit, verfügte der erste ESF über ein Budget in Höhe von ungefähr 420 Millionen Rechnungseinheiten.
Die Grenzen der Tätigkeit des ersten Fonds
Das Vertrauen, das die Gründer des Gemeinsamen Marktes in die positiven Auswirkungen des Marktes setzten, übte einen starken Einfluss auf die Errichtung des ESF aus. Drei Grundsätze können hier genannt werden:
Die Überzeugung, dass die Errichtung der Gemeinschaften gleichzeitig zu Wachstum und Vollbeschäftigung führen müsse;
Die Vorstellung, der Arbeitsmarkt sei selbst regulierend und letztlich nur ein Nebenprodukt des Wachstums;
Die in den Römischen Verträgen angestrebte Harmonisierung der einzelstaatlichen politischen Maßnahmen wurde als greifbare Realität dargestellt.
Ab Ende der sechziger Jahre setzte sich jedoch die Erkenntnis durch, dass sich der Aufbau eines harmonischen europäischen Arbeitsmarktes nicht realisieren ließ und dass weiterhin Ungleichheiten zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und Unterschiede zwischen den nationalen politischen Maßnahmen bestanden.
Dieser Sachverhalt machte eine Reform der Aufgabe und Arbeitsweise des ESF erforderlich und führte bei den sechs Mitgliedstaaten zu diesen Überlegungen:
Die Gemeinschaft musste künftig in Bezug auf die Fondsverwaltung stärkeres Gewicht erlangen
Der ESF sollte in ein Instrument zur Bekämpfung struktureller Ungleichheiten umgewandelt werden
Weitere Zielgruppen sollten von der Förderung des ESF erfasst werden
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Der zweite Europäische Sozialfonds (1971-1983)
Der genannte Zeitraum war durch wirtschaftliche Umwälzungen gekennzeichnet, die zu Umstrukturierungen ganzer Industriebereiche führten. Eine Reform des ESF setzte zum Einen die Abänderung der Regeln für seine Arbeitsweise voraus. Die finanzierten Maßnahmen wurden nicht mehr anhand von Kriterien der Mitgliedstaaten, sondern durch Kriterien der Gemeinschaft ausgewählt. Zum Anderen ging es um größere Effizienz.
Der ESF sollte nicht mehr dazu dienen, im Nachhinein die von den Mitgliedstaaten vorgenommenen Ausgaben zu decken, sondern im Voraus über die Zuweisung seiner Mittel entscheiden. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass eine finanzielle Unterstützung nicht nur für Maßnahmen staatlicher sondern auch privater Träger gewährt werden konnte.
Schließlich wurde der reformierte Sozialfonds mit einem wesentlich umfassenderen Budget als der erste Fonds ausgestattet: Für die beiden ersten Tätigkeitsjahre verfügte er über einen Gesamthaushalt von mehr als 440 Millionen Rechnungseinheiten - das ist mehr als dem ersten Sozialfonds für die zwölf Jahre seiner Tätigkeit zur Verfügung stand.
Vier Beihilfearten für den zweiten ESF:
Die Mittel des zweiten Fonds wurden zu fast 90 Prozent für Berufsbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen gewährt. In den ersten fünf Jahren nach der Fondsreform konnten mehr als zwei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Mittel in Anspruch nehmen.
Zielgruppen der Förderung durch den zweiten ESF
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Landwirtschaftssektor und der Textilbranche, die auf eine andere berufliche Tätigkeit umschulen mussten
- Wanderarbeitnehmerinnen- und arbeitnehmer
- Behinderte Menschen
- Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Arbeitslose oder Arbeit suchende Jugendliche unter 25 Jahren
- Frauen
Der Fonds konnte auch in den folgenden Bereichen des Arbeitsmarktes intervenieren:
- Regionen mit Entwicklungsrückstand oder einer im Niedergang befindlichen Wirtschaftstätigkeit
- Unternehmenszusammenschlüsse, die Probleme bei der Behebung von unausgeglichenen Beschäftigungssituationen in einem Unternehmen, einem Konzern oder einer Region in schwieriger Lage hatten
- Anpassung an den technischen Fortschritt
Die Arbeitsmarktlage
Die damaligen Wirtschaftsdaten ließen auf eine verstärkte Expansion der Wirtschaftstätigkeit hoffen, während die Entwicklung der Beschäftigungslage und der Arbeitslosigkeit Anfang der 70er Jahre zeigte, dass die Probleme des Arbeitsmarktes in der gesamten Gemeinschaft im wesentlichen mit strukturellen Unausgewogenheiten im Beschäftigungsbereich zusammenhingen.
So stieg auf der einen Seite die Arbeitslosigkeit in der gesamten Gemeinschaft von 1,3 Millionen im Jahre 1970 auf 1,6 Millionen Erwerbslose im Jahre 1972. Auf der anderen Seite bestand ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften.
Die Schwierigkeiten, eine Beschäftigung oder Wiederanstellung zu finden, betrafen insbesondere ältere Arbeitnehmer, Jugendliche, Behinderte und mitunter Frauen, die eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung aufnehmen wollten.
Der ESF intervenierte damals zugunsten dieser Personengruppen vor allem in den krisengeschüttelten Wirtschaftszweigen Textil-/Bekleidungsindustrie und Schiffbau.
Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
Ab 1976 gaben die Mitgliedstaaten den Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit einen deutlichen Vorrang. Insbesondere wurden Programme mit neuen Methoden und Ausbildungsstrukturen aufgelegt, um Jugendlichen den Übergang von der Schule in das Erwachsenenleben zu erleichtern.
Mit der allgemeinen Verschärfung der Wirtschaftskrise, die auch ein deutliches Ansteigen der Jugendarbeitslosigkeit zur Folge hatte, verschlechterte sich allerdings die Haushaltslage des Fonds. Sie zwang die Kommission, ihre Haushaltsführung bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu überprüfen.
Im Vorfeld des dritten ESF
Der ab 1978 beträchtliche Anstieg bei den finanziellen Beihilfen des ESF betraf vor allem die Interventionsbereiche "Jugendliche" und "Strukturbeihilfen für Regionen". Der Löwenanteil letzterer erhielt während des zweiten ESF Italien, wohingegen Großbritannien (seit 1973 Mitglied der EWG) schwerpunktmäßig in den Genuss der Interventionen für Jugendliche kam.
Das Haushaltsdilemma machte eine Erhöhung des ESF-Budgets erforderlich. Vor dem Hintergrund eines trotz Erhöhung nach wie vor begrenzten Haushaltes mussten die Interventionsbereiche des Fonds neu festgelegt werden.
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Der dritte Europäische Sozialfonds (1983-1988)
Mittelausstattung
Aufgrund der Wirtschaftslage war man mittlerweile in der Gemeinschaft zu der Erkenntnis gelangt, dass das Kräftespiel des Marktes allein soziale Probleme nicht zu lösen vermochte. Die Rückkehr zu Wachstum und Vollbeschäftigung war längst fraglich geworden. Vor diesem Hintergrund sah sich die Gemeinschaft vor die Frage gestellt, ob sie eher die von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Jugendlichen oder die benachteiligten Regionen unterstützen sollte. Die neuen Regeln, auf die man sich geeinigt hatte, lassen sich so zusammenfassen:
a) Der ESF hatte die Durchführung von politischen Maßnahmen zu begünstigen, den Arbeitnehmern die für den Erhalt eines dauerhaften Arbeitsplatzes notwendigen beruflichen Qualifikationen zu vermitteln und zum anderen Beschäftigungsmöglichkeiten, etwa für Langzeitarbeitslose, zu entfalten.
b) Des Weiteren sollte sich die Intervention des ESF auf bestimmte Regionen konzentrieren, um die regionalen Ungleichgewichte des Arbeitsmarktes der Gemeinschaft einzudämmen.
Eine regionale Konzentration der Maßnahmen
Vorrangige Regionalförderung erhielten Grönland, Griechenland, die französischen Übersee-Departements, Irland, das Mezzogiorno in Italien und Nordirland. Mit dem Beitritt Spaniens und Portugals zur Gemeinschaft am 1.Januar 1986 wurden diese beiden Staaten in die Regionalförderung aufgenommen.
Ferner wurden Regionen mit einfacher Förderpriorität jährlich von der Kommission mit Hilfe eines statischen Verfahrens festgelegt. Dieses bestimmte für jede Region einen anhand der Arbeitslosenzahlen und des Pro-Kopf-Bruttoinlandsproduktes festgelegten Indikator.
Hauptanteil der Zuschüsse zugunsten von Jugendlichen unter 25 Jahren
Der dritte Sozialfonds war vor allem auf Maßnahmen zugunsten von Jugendlichen ausgerichtet, wie zum Beispiel deren Vorbereitung auf den Einsatz neuer Technologien.
Höchstgrenze von 5 Prozent für innovative Maßnahmen
Maximal 5 Prozent der Mittel des ESF konnten schließlich für Maßnahmen innovativen Inhalts gewährt werden.
Die Leitlinien der Verwaltung
Der Umfang der dem ESF zugewiesenen Aufgabe gestattete wegen der ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nur ein selektives Tätigwerden. Deshalb berechtigte der Rat ab 1978 die Kommission dazu, jährlich die vorrangigen Maßnahmen des Fonds auf der Grundlage von Leitlinien festzulegen. Dadurch wurden die Maßnahmen nach zusehends strengeren technischen Kriterien ausgewählt. Durch diese Leitlinien wurde auch ein System der linearen Kürzung für die Fälle geschaffen, in denen die Mittel nicht zur Finanzierung der vorrangigen Anträge ausreichten.
Bilanz des dritten Fonds
Durch die gleichzeitige Konzentration der Zuschüsse auf Jugendliche und auf die benachteiligten Regionen, verfügte der ESF nicht über ausreichende Haushaltsmittel für seine Tätigkeit.Immerhin trug der ESF dazu bei, jährlich mehr als zwei Millionen Menschen zu einer beruflichen Qualifikation oder einer Beschäftigung zu verhelfen.
Aber dem offensiv vorgehenden Fonds, der mit der Entwicklung der Probleme in den siebziger Jahren Schritt halten konnte, wurde in den achtziger Jahren durch den starken Anstieg der Arbeitslosigkeit und die damit verbundene Zunahme der Zuschussanträge ein defensiver Fonds. Daher wurden Reformen notwendig, um den Interventionen des Fonds wieder strukturpolitischen Charakter zu geben.
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Der vierte Europäische Sozialfonds (1989-1993)
Die Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte, die am 1. Juli 1987 in Kraft trat und den Binnenmarkt vervollständigte sowie ein neues Engagement für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der Gemeinschaft einschloss, bereitete den Boden für die grundlegende Reform der Strukturfonds, die von der Kommission als "Delors-Plan" 1988 vorgelegt wurde. Dieser Plan legte einen Rahmen fest, der - teilweise abgeändert im Jahr 1993 - die Basis darstellte, auf der das System auch heute noch arbeitet.
Der neue Ansatz der Fonds beruhte auf vier Grundsätzen:
- Konzentration,
- Programmplanung,
- Partnerschaft und
- Additionalität.
Der Grundsatz der Konzentration hatte die Aufstellung von fünf verschiedenen Zielen zur Folge. Diese waren wie folgt gekennzeichnet:
Ziel 1: Entwicklung der rückständigen Regionen
Ziel 2: Regionen mit industriellem Abschwung
Ziel 3: Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Ziel 4: Beschäftigungswege für Jugendliche
Ziel 5a: Anpassung landwirtschaftlicher Strukturen
Ziel 5b: Entwicklung ländlicher Gebiete
Zwei dieser Ziele, die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit (Ziel 3) und die Gewährleistung des Starts ins Arbeitsleben für Jugendliche (Ziel 4), galten europaweit und wurden ausschließlich aus dem ESF gefördert. Aus dem Sozialfonds unterstützt wurden ebenfalls die regionalen Ziele (1,2 und 5b), die für spezifische Regionen galten. Der ESF übernahm dabei die Entwicklung von Humanressourcen.
Der Grundsatz der Konzentration wurde ebenfalls in Form einer scharfen Fokussierung von Mitteln auf die rückständigen Regionen angewandt.
Ziel 1: Die Anspruchberechtigung war größtenteils auf Regionen mit einem BIP von etwa 75 Prozent des EU-Durchschnitts beschränkt und betraf 21,7 Prozent der Gemeinschaftsbevölkerung.
Ziel 2: für Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit aufgrund von rückläufiger industrieller Entwicklung - sollte auf 15 Prozent der EU-Bevölkerung beschränkt werden.
Die Ziel 5b-Gebiete mit ländlichen Entwicklungstendenzen machten nicht mehr als 5 Prozent der gesamten EU-Bevölkerung aus.
Programmplanung
Die Verwaltung jedes einzelnen Projekts wurde durch das System der Programmplanung ersetzt. Mittel aus dem ESF werden seitdem überwiegend im Rahmen von übergreifenden nationalen oder regionalen Programmen vergeben. Dadurch konnten die Anträge auf Unterstützung innerhalb der durch die Mittelausstattung gegebenen Grenzen gehalten werden.
Das Konzept der Partnerschaft d.h. die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Kommission mit den Behörden in den Mitgliedstaaten wurde in den Durchführungs- und Überwachungsphasen fortgesetzt: Dabei arbeitete die Kommission mit den nationalen, regionalen und örtlichen Behörden bei der Überprüfung und Verfolgung der von den verschiedenen Operationellen Programmen und Allgemeinen Fördermaßnahmen gemachten Fortschritte zusammen. An der Partnerschaft waren ebenfalls oft eine Reihe sozialer und wirtschaftlicher Akteure vor Ort beteiligt.
Das Additionalitäts-Prinzip schließlich verlangte, dass die Strukturfonds nicht als Ersatz für nationale Förderung eingesetzt werden sollten, sondern ihnen lediglich ein Ergänzungscharakter zukam.
Für die Förderperiode 1989 -1993 wurde das Budget der Strukturfondsmittel verdoppelt. Insgesamt standen für Fördermaßnahmen nunmehr 63,2 Milliarden ECU zur Verfügung, für den ESF 20 Milliarden ECU.
85 Prozent des ESF-Haushalts waren für die Gemeinschaftlichen Förderkonzepte vorgesehen, der Rest wurde für die Finanzierung von Gemeinschaftsinitiativen
(siehe unten), innovative Maßnahmen und Studien in Bezug auf neue Ansätze bei der Berufsausbildung und den Beschäftigungspolitiken verwandt. Die Gemeinschaftsinitiativen für die Entwicklung von Humanressourcen wurden im Dezember 1990 verabschiedet.
- EUROFORM mit einem Budget von 300 Millionen ECU zielte darauf ab, neue Qualifikationen und Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem Binnenmarkt zu entwickeln.
- NOW - mit 156 Millionen ECU ausgestattet - betraf die Förderung von Chancengleichheit für Frauen auf dem Arbeitsmarkt
- HORIZON - mit einem Budget von 304 Millionen ECU versehen - widmete sich der Verbesserung von Berufsaussichten für Menschen mit Behinderungen oder Menschen, die aus anderen Gründen vom Ausschluss von Beschäftigung bedroht waren.
Der ESF in den neuen Bundesländern
Im Zuge der deutschen Einheit 1990 hatte die EG-Kommission frühzeitig beschlossen, einen substanziellen Beitrag zur Entwicklung und Umstrukturierung der neuen Bundesländer zu leisten, um diese möglichst rasch und harmonisch in die Gemeinschaft einzugliedern.
Insgesamt erhielt Ostdeutschland bis zum Ende der Förderperiode 3 Milliarden ECU. Davon kamen rund die Hälfte aus dem Regionalfonds EFRE, 30 Prozent aus dem ESF und 20 Prozent aus dem Agrarfonds. Diese Fördergelder mussten von der Gemeinschaft zusätzlich bereitgestellt werden, da die Finanzmittel für die Förderperiode 1989-1993 bereits weitgehend verplant waren.
Im Bereich des ESF wurden die Mittel, die für den Bund vorgesehen waren, der Bundesanstalt für Arbeit zur Finanzierung von Maßnahmen zugewiesen, die nach dem Arbeitsförderungsgesetz nicht förderfähig gewesen wären. Die den neuen Ländern direkt zugewiesenen ESF-Mittel unterstützten eine speziell auf die Bedürfnisse im jeweiligen Land zugeschnittene Arbeitsmarktpolitik. Der ESF flankierte in allen Förderschwerpunkten die Tätigkeit der anderen Fonds unter anderem durch die Förderung von beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die Gewährung von Existenz- und Einstellungsbeihilfen und die Schaffung von überbetrieblichen Ausbildungsplätzen. Die berufsstrukturelle Ausrichtung und die Zielgruppenorientierung der Maßnahmen (vor allem für Frauen, Jugendliche unter 25 Jahren, Behinderte, Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitnehmer), die durch den ESF gefördert wurden, waren sehr vielfältig.
Die regionalpolitische Bedeutung des ESF lag in den neuen Bundesländern - neben der sozialen Abfederung des Transformationsprozesses - vor allem in
- der zielgerichteten Qualifizierung der Arbeitnehmer für die Bedürfnisse der ortsansässigen oder neu angesiedelten Unternehmen,
- der Überwindung des Nachholbedarfs an marktgerechten Qualifikationen,
- der Beseitigung von Engpässen hinsichtlich bestimmter Berufe (z.B. Pflegeberufe) auf den regionalen Arbeitsmärkten,
- der Umschulung für neue alternative Tätigkeiten, da die Umstrukturierung der Wirtschaft führte dazu, dass bestimmte Qualifikationen überhaupt nicht mehr oder nicht in der vorhandenen Anzahl benötigt wurden (z.B. in der Landwirtschaft).
Die Gemeinschaftsinitiativen spielten im Förderzeitraum 1989-1993 in den neuen Bundesländern nur eine untergeordnete Rolle, da die EG für die Gemeinschaftsinitiativen keine zusätzlichen Finanzmittel zur Verfügung stellte.
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Der fünfte Europäische Sozialfonds (1994-1999)
Im Juli 1993 verabschiedete der Rat die sechs Verordnungen über die Strukturfonds für die Förderperiode 1994-99. Mit einem Budget von 141 Milliarden ECU für den Sechsjahreszeitraum - etwa einem Drittel des Gemeinschaftshaushaltes - stellten die Strukturfonds das Hauptinstrument zur Förderung von wirtschaftlichem und sozialem Zusammenhalt in der Europäischen Gemeinschaft dar
Verglichen mit der grundlegenden Reform der Strukturfonds von 1988 wurden deutlich weniger weit reichende Änderungen vorgenommen. In den neuen Verordnungen kamen jedoch neue Förderregionen hinzu, wurden Programmvereinbarungen ergänzt und neue Maßnahmearten mit Anspruch auf Gemeinschaftsförderung eingeführt.
- Besonders für den ESF gab es eine grundlegende Änderung bei den Schwerpunktzielen: Die Definition der Ziele 1 und 2 blieb unverändert,
- Die Definition des Ziel 3 verband die früheren Ziele 3 und 4 (Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit und Integration von Jugendlichen) und beinhaltete ebenfalls zum ersten Mal das Ziel, die "Integration derjenigen zu erleichtern, die Gefahr laufen, vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu werden."
- Das neue Ziel 4 sollte die im 1992 geschlossenen Vertrag von Maastricht festgelegten neuen Aufgaben des ESF umsetzen: "Erleichterung der Anpassung der Arbeitskräfte an industriellen Wandel sowie Wandel der Produktionssysteme."
Der Grundsatz der Partnerschaft wurde verstärkt, sodass dieser zum ersten Mal auf alle "zuständigen Behörden und Gremien, einschließlich...der Wirtschafts- und Sozialpartner" ausgedehnt werden konnte. Für den ESF gab es außerdem bedeutende Änderungen beim Einsatzbereich des Fonds, wobei die ESF-Zuschussfähigkeit und Maßnahmen auf folgende Bereiche ausgeweitet wurden:
- Ausbildungsmaßnahmen in Ziel 1-Gebieten
- Unterrichtsmaßnahmen in Ziel 1, 2 und 5b-Gebieten
- Forschung und Entwicklung in Ziel 1, 2 und 5b-Gebieten
Beim Fondsmanagement wurden zum ersten Mal eine Reihe von Elementen eingeführt, die auch heute noch einen zentralen Bestandteil der Arbeit der Strukturfonds darstellen: einheitliche Programmdokumente, indikative Finanztabellen und die Bewertung der Umweltauswirkungen. Die Verordnungen von 1993 trafen auch eine viel klarere Unterscheidung zwischen den drei Stufen der Prüfung und Durchführung der Fonds:
Einschätzung - heute bekannt als ex-ante Bewertung. Die Verordnungen sahen vor, dass "Förderung gewährt wird, wenn nach der Einschätzung mittelfristig wirtschaftliche und soziale Vorteile zu erwarten sind, die den eingesetzten Mitteln entsprechen."
Überwachung - im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip wurde die Rolle der Überwachungsausschüsse verstärkt und ihre Befugnisse ausgeweitet.
Bewertung - ex-post Bewertung wurde mit der vorherigen Einschätzung insoweit verknüpft, als in ihrem Rahmen entweder eine Verifizierung stattfand, ob das ursprüngliche Ziel erreicht wurde oder ob etwaige Abweichungen feststellbar waren.
Im Förderzeitraum 1994-1999 wurden auch zwei spezifische Gemeinschaftsinitiativen eingeführt, um transnationale Projekte im Bereich der Entwicklung von innovativen Ansätzen für die im Rahmen des ESF finanzierten Themen zu unterstützen:
- Die Initiative "Beschäftigung", die thematische Bereiche wie NOW, HORIZON und YOUTHSTART (Berufliche Qualifizierung und Eingliederung von arbeitslosen Jugendlichen unter 20 Jahren) umfasste
- Die Initiative ADAPT zur Ergänzung des neuen Ziels 4 (Erleichterung der Anpassung der Arbeitskräfte an den industriellen Wandel sowie Wandel der Produktionssysteme), die später ausgeweitet wurde, um auch Aspekte der Informationsgesellschaft einzubeziehen
Ein Sonderprogramm für den Frieden und die Versöhnung in Nordirland wurde für die Förderperiode ebenfalls bewilligt. Mit der dritten Erweiterung der Gemeinschaft um Österreich, Schweden und Finnland 1995, wurden auch zwei neue Fördertöpfe geschaffen:
- Der Kohäsionsfonds und
- das Finanzierungsinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF).
Der ESF in den neuen Bundesländern
Die neuen Bundesländer und Ost-Berlin wurden für den Zeitraum 1994-1999 als Ziel-1-Region (Entwicklung der rückständigen Regionen) eingestuft und erhielten damit die höchste Förderpriorität der EU. Im neuen Förderkonzept wurden unter anderem folgende Schwerpunkte festgelegt:
- Maßnahmen zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen
- Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Förderung des Arbeitskräftepotenzials, der beruflichen Aus -und Weiterbildung und der Beschäftigung
Evaluierung von operationellen Tätigkeiten
Für die Förderperiode 1994-1999 war vorgesehen, die operationellen Tätigkeiten zu bewerten und gegebenenfalls zu ändern. Nach Ablauf der Hälfte des Programmplanungszeitraumes wurde 1997 eine Halbzeitbewertung durchgeführt. Aus dieser ging hervor, dass der Schwerpunkt der Förderprogramme für die ärmeren Regionen (Ziel 1) auf der Gruppe der seit kurzer Zeit arbeitslosen oder qualifizierten Jugendlichen lag. Der Evaluierungsbericht schlug vor, dass mehr unternommen werden sollte, um den benachteiligten Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen gezielt zu helfen.
Festgestellt wurde ferner, dass die ESF-Programme in den Regionen des Ziels 1 als Katalysator für die Modernisierung der Arbeitsmarktpolitik begriffen wurden. Programme, die die Bildungssysteme stärken sollten, hatten sich als besonders nützlich erwiesen.
Bei der Förderung im Rahmen des Ziels 3 zeigte sich, dass sich die Mehrzahl der Initiativen auf Weiterbildungsprogramme bezog, die vor allem auf Jugendliche abzielten. Infolgedessen wurden die Programme angepasst, um zusätzliche Unterstützung für Langzeitarbeitslose, behinderte Menschen und andere Personen zu gewähren, die Schwierigkeiten bei der Eingliederung auf den Arbeitsmarkt haben.
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Der sechste Europäische Sozialfonds (2000-2006)
Als die europäischen Staats- und Regierungschefs im Oktober 1997 den Vertrag von Amsterdam unterzeichneten, verständigten sie sich darauf, die Beschäftigung in den Mittelpunkt der europäischen Politik zu stellen und die Arbeitsmarktpolitik der Mitgliedstaaten im Rahmen einer europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) zu koordinieren. Ihre Schwerpunktbereiche wurden:
- Beschäftigungsfähigkeit
- Unternehmergeist
- Anpassungsfähigkeit
- Chancengleichheit von Männern und Frauen
Mit einer neuen Verordnung wurde der ESF zum wichtigsten Finanzinstrument für die Beschäftigungsstrategie auf Gemeinschaftsebene und mit insgesamt 62,5 Milliarden Euro ausgestattet. Diese Mittel waren für die folgenden drei Ziele bestimmt:
- Ziel 1 (rund 70 Prozent der Fördermittel) für die ärmsten Regionen in der Europäischen Union
- Ziel 2 (rund 11,5 Prozent) für die wirtschaftliche und soziale Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen
- Ziel 3 (rund 12,5 Prozent) zur Unterstützung der Anpassung und Modernisierung der Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitiken und -systeme in Regionen, die nicht unter das Ziel 1 fallen.
Die neue ESF-Verordnung legte für die operationellen Programme fünf prioritäre Aktionsbereiche fest:
- Entwicklung von aktiven Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Verhinderung der Langzeitarbeitslosigkeit und Erleichterung der Eingliederung oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
- Förderung der sozialen Eingliederung und der Chancengleichheit für alle
- Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen einer Politik des Lebens begleitenden Lernens
- Förderung von qualifizierten, ausgebildeten und anpassungsfähigen Arbeitskräften, Stimulierung der Innovation bei der Arbeitsorganisation, Entwicklung des Unternehmergeistes und Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen, Verstärkung des Arbeitskräftepotenzials in Forschung, Wissenschaft und Technologie
- Verbesserung der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt
Der Schwerpunkt des Fonds lag auf der Unterstützung von Hilfsmaßnahmen für Menschen unter besonderer Betonung der Entwicklung der beruflichen Bildung und der beruflichen Qualifikationen. Es wurden jedoch auch Hilfsmaßnahmen für Systeme gefördert, die sich mit dem Ausbau und der Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Arbeitsverwaltungen, der Verbindung zwischen Schule und Arbeitswelt sowie mit der Prognose von Veränderungen in der Arbeitswelt befassen. Mit Mitteln des Fonds wurden auch Betreuungsdienste, integrierte Ansätze zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen gefördert.
Ein wichtiges neues Element der Förderperiode war die Mikroförderung. Das ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, einen "angemessenen Beitrag" der vom Fonds bereitgestellten Mittel für die Gewährung von geringen Zuschussbeträgen vorzusehen. Dabei bestanden besondere Zugangsvoraussetzungen für Nichtregierungsorganisationen und lokale Partnerschaften.
Eine weitere wichtige Neuerung war die Gemeinschaftsinitiative EQUAL. Mit dieser Initiative wurde ein einheitliches EU-Förderinstrument eingeführt, das innovative transnationale Projekte in allen Politikbereichen unterstützt, die durch die Pfeiler der Beschäftigungsstrategie und die ESF-Leitlinien abgedeckt sind.
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Der siebte Europäische Sozialfonds (2007-2013)
In der aktuellen Förderperiode wurde die Verwaltung vereinfacht. Damit soll eine bessere Ausstattung des ESF in der Planungsperiode 2007-2013 erreicht werden, um den Herausforderungen, die sich
- aus der EU-Erweiterung,
- einer alternden Gesellschaft und
- der Globalisierung
ergeben, wirksamer begegnen zu können. Der modernisierte ESF verfolgt zwei Ziele:
"Konvergenz", d. h. Wachstum und Beschäftigung für die am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten und Regionen, sowie
"regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" für jene Mitgliedstaaten und Regionen, die dem wirtschaftlichen und sozialen Wandel unterworfen sind.
Die Chancengleichheit von Frauen ist dabei eine Priorität, die bei allen ESF-Maßnahmen zu berücksichtigen sein wird.
Der ESF hat die Aufgabe zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Gemeinschaft beizutragen. Hierbei soll insbesondere auch der Zugang benachteiligter Menschen zum Arbeitsmarkt verbessert und nationale, regionale und lokale Unterschiede bei der Beschäftigung verringert werden. Die ESF Aktionen sollen die Leitlinien der Europäischen Beschäftigungsstrategie unterstützen.
In der neuen Förderperiode vergibt der ESF insgesamt rund 75 Milliarden Euro an die Mitgliedstaaten. Davon entfallen mehr als 80 Prozent auf das Ziel "Konvergenz". In beiden Zielgebieten unterstützt der ESF folgende fünf Schwerpunkte:
- Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten, Unternehmen und Unternehmer, um den wirtschaftlichen Wandel besser bewältigen zu können.
- Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Arbeitssuchende und Personen, die nicht erwerbstätig sind, sowie Vermeidung von Arbeitslosigkeit insbesondere für Jugendliche und Ältere.
- Verbesserung der Situation von benachteiligten Personen auf dem Arbeitsmarkt und Bekämpfung jeder Form der Diskriminierung.
- Stärkung des Humankapitals durch Bildung und Ausbildung
- Förderung von Partnerschaften durch die Vernetzung relevanter Akteure auf dem Arbeitsmarkt auf der transnationalen, nationalen, regionalen und lokalen Ebene.
Aktuelle Informationen finden Sie auch in der Rubrik "Förderperiode 2007-2013".
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Der achte Europäische Sozialfonds (2014-2020)
Am 6. Oktober 2011 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag für die Regelungen vor, die festlegen werden, wie der ESF im Zeitraum von 2014 bis 2020 arbeiten wird. Der Vorschlag ist Teil eines umfassenden Gesetzespakets für die Zukunft der Kohäsionspolitik der Union. Er wird es auch weiterhin ermöglichen, dass der ESF konkrete Hilfe für die Menschen bietet, die Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz benötigen oder in ihrem Beruf Fortschritte erzielen möchten.
Informationen zu den vorgeschlagenen Veränderungen finden Sie hier
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